Neumarkt-Sankt Veit (bis 1934 Neumarkt an der Rott) ist eine historische Stadt an der Rott im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und bildet mit der Gemeinde Egglkofen die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6389 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08639
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neumarkt-Sankt Veit
Hauptstraße 1
84494 Neumarkt-Sankt Veit
2. Bürgerbüro Neumarkt-Sankt Veit
Rathausplatz 1
84494 Neumarkt-Sankt Veit
3. Finanzamt Landshut
Am Alten Viehmarkt 2
84034 Landshut
Gemeinde Neumarkt-Sankt Veit – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat mit Beschluss vom 17.07.2024 den Bebauungsplan „Ost“ in der Fassung vom 17.07.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht und der Bebauungsplan ist in Kraft getreten. Das Plangebiet liegt im Osten von Neumarkt-Sankt Veit, specifically zwischen der Richard-Wagner-Straße 8a und 12.
Zudem wurden zwei Wohnbauparzellen mit einer Größe von ca. 525 und 527 m2 im Rahmen des Einheimischen-Modells sowie im freien Verkauf angeboten. Der Kaufpreis im Einheimischen-Modell liegt bei 250 € pro m2 und kann je Kind um 10 € reduziert werden, während der Verkaufspreis im freien Verkauf bei 300 € pro m2 liegt. Beide Parzellen werden nur mit einer Bauverpflichtung von 5 Jahren Fertigstellung veräußert.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.