Neumarkt-Sankt Veit (bis 1934 Neumarkt an der Rott) ist eine historische Stadt an der Rott im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und bildet mit der Gemeinde Egglkofen die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6389 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08639
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neumarkt-Sankt Veit
Hauptstraße 1
84494 Neumarkt-Sankt Veit
2. Bürgerbüro Neumarkt-Sankt Veit
Rathausplatz 1
84494 Neumarkt-Sankt Veit
3. Finanzamt Landshut
Am Alten Viehmarkt 2
84034 Landshut
Gemeinde Neumarkt-Sankt Veit – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Neumarkt-Sankt Veit hat mit Beschluss vom 17.07.2024 den Bebauungsplan „Ost“ in der Fassung vom 17.07.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht und der Bebauungsplan ist in Kraft getreten. Das Plangebiet liegt im Osten von Neumarkt-Sankt Veit, specifically zwischen der Richard-Wagner-Straße 8a und 12.
Zudem wurden zwei Wohnbauparzellen mit einer Größe von ca. 525 und 527 m2 im Rahmen des Einheimischen-Modells sowie im freien Verkauf angeboten. Der Kaufpreis im Einheimischen-Modell liegt bei 250 € pro m2 und kann je Kind um 10 € reduziert werden, während der Verkaufspreis im freien Verkauf bei 300 € pro m2 liegt. Beide Parzellen werden nur mit einer Bauverpflichtung von 5 Jahren Fertigstellung veräußert.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.